Nachlese zum Nachlass der digitalen Art

Ein lesenswerter Artikel von Aspetos über den „Nachlass der digitalen Art“ unsere Dienstleistungen zum Thema #digitalernachlass und #digitalevorsorge.

Auch über die Digina16 , die erste Fachkonferenz zum Thema „Digitaler Nachlass“, bei der unsere Firma „Digitales Erbe Fimberger“ zu einen der Hauptsponsoren zählte.

In den vergangenen Tagen stand zunächst auf der erstmals durchgeführten Fachkonferenz „digina.16“ in Hamburg und kurz darauf auch beim Tag der offenen Tür der Städtischen Friedhöfe München das Thema „Digitaler Nachlass“ (oft auch „Digitales Erbe“ genannt) im Fokus. Wir haben beide Veranstaltungen besucht und anhand der lebhaften Diskussionen feststellen können, dass dieses heiße Eisen noch längst nicht zu Ende debattiert wurde. Dementsprechend haben die digina-Veranstalter Sabine Landes und Dennis Schmolk auch schon angekündigt, die Konferenz im kommenden Jahr erneut zu organisieren. Geplant ist das Ganze am Donnerstag, den 16.11.2017 in München.

Die digina.16 am 24. November im Bestattungsforum Hamburg-Ohlsdorf kam bei den Besuchern auf jeden Fall gut an. Unter den Rednern waren Trauerbegleiterin Birgit Aurelia Janetzky (Semno), Startup-Gründer Christoph Hübner (anera), Internet-Soziologe Stephan Humer, Simone Vintz von „Stiftung Warentest“, Rechtsanwältin Elisabeth Noltenius (Digital Heritage GmbH), Kai Lociks vom Verband unabhängiger Bestatter und Christopher Eiler vom digitalen Nachlassdienst Columba. Die Anwesenden erfuhren viel Wissenswertes zur Digitalisierung von Trauer und Tod, zu neuen Geschäftsfeldern, den neuen Dimensionen der Seelsorge und zu den wichtigsten rechtlichen und technischen Fragen.

Digitale Vorsorgevollmacht

Zu den Sponsoren der digina-Konferenz zählte auch die Firma Fimberger Digitales Erbe von Diplom-Betriebswirtin Marie-Theres Fimberger und Diplom-Informatiker Armin Wagner. Die beiden Spezialisten auf den Gebieten digitaler Nachlass und digitale Vorsorge zeigten am 26. November in München in den Räumlichkeiten der Städtischen Bestattung deutlich auf, wie sehr das Thema eigentlich unter den Nägeln brennt, aber zugleich von vielen noch gar nicht richtig ernst genommen wird.

Heutzutage nutzen über 85 Prozent der unter 65-Jährigen das Internet, schicken E-Mails rund um die Welt, speichern persönliche Daten in Clouds, sammeln Fotos und Musikstücke. Täglich verbringen wir Zeit in sozialen Netzwerken, spielen und recherchieren im Internet. All diese Aktivitäten hinterlassen Spuren, die beim Thema digitales Erbe größtenteils relevant sind. Fimberger und Wagner raten in diesem Zusammenhang zu einer digitalen Vorsorgevollmacht, in der festgelegt wird, wer Zugang zu welchen Daten haben und was mit den Daten passieren soll. Die digitale Vorsorgevollmacht kann man dann in sein Testament integrieren oder darin zumindest einen Aufbewahrungsort der Zugangsdaten (Passwörter) sowie eine verantwortliche Person festhalten, um die Zugangsdaten später noch flexibel anpassen zu können, wenn man z.B. zwischendurch einmal das Kennwort ändert.

Spannend war bei dem Vortrag auch zu sehen, was alles zum digitalen Nachlass gehört. Der etwas abstrakte Begriff umfasst nämlich das gesamte digitale Vermögen, also Urheberrechte, wie Rechte an Websites, Domains, Avataren, Bitcoins, sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Providern und dem Erblasser hinsichtlich der Nutzung des Internets selbst, aber auch was diverse Internetangebote (soziale Netzwerke, E-Mail-Dienste, Internetportale, Onlinegames, Streamingdienste etc.) angeht. Darin inbegriffen ist somit auch die Gesamtheit aller Accounts und Daten (z.B. Bilder, Videos, Dokumente, E-Books usw.) des Erblassers im Internet und auf lokalen Speichern und Geräten. In vielen Fällen kann das digitale Erbe also überraschend umfangreich sein.

Aspetos wird auch in Zukunft ganz nah an diesem Thema dranbleiben und seinen Nutzern den optimalen Schlüssel zur Lösung dieser Problematik an die Hand geben.

Quelle: Artikelnachweis „Aspetos“ – Nachlese zum Nachlass der digitalen Art –

Post by Digitales Erbe

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