BGH Entscheidung über den Digitaler Nachlass – Facebook muss Konto von verstorbener Tochter ganz für Eltern öffnen
Digitaler Nachlass: Facebook muss Konto von verstorbener Tochter ganz für Eltern öffnen
Einen langen Atem und das nötige Kleingeld benötigt man, um Einsicht bei den großen Onlinefirmen zu bekommen. 8 Jahre zieht sich der digitale Nachlassfall gegen Facebook bereits hin.
Ferner ist auch das Beschwerdeverfahren zugunsten von Facebook ausgegangen. Das Landgericht hatte im Vollstreckungsverfahren gegen Facebook auf Antrag der Klägerin ein Zwangsgeld von 25.000,00 EUR festgesetzt. Die dagegen gerichtete Beschwerde von Facebook hatte Erfolg. Das Kammergericht hob am 31. Mai 2017 den Zwangsgeldbeschluss auf und wies den entsprechenden Antrag der Klägerin zurück. Denn da das Urteil des Landgerichts nicht mehr existiere, sei auch die Vollstreckung mittels Zwangsgeld nicht mehr zulässig. (Quelle Pressemitteilung)
Man beachte das Facebook in Deutschland nur eine GmbH als Zweigstelle besitzt. Diese befindet sich in der Caffamacherreihe 7, Brahmsquartier, 20355 Hamburg.
Zuvor hatte Facebook der Mutter nur einen USB-Stick mit einem riesigen PDF-Dokument überreicht.
Das reicht nicht, entschied nun der Bundesgerichtshof.
Im Streit um das digitale Erbe eines Mädchens muss Facebook den Erben einen direkten Zugriff auf das gesperrte Konto der Verstorbenen ermöglichen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorlag.
Zuvor hatte Facebook den Eltern der 15-Jährigen aus Berlin, die 2012 in einem U-Bahnhof ums Leben kam, nur einen USB-Stick mit einem riesigen PDF-Dokument mit unstrukturierten Daten überreicht, sagte Rechtsanwalt Christlieb Klages, der die Familie vertritt.
Posthume Vertraulichkeit
Der Bundesgerichtshof verhandelt über das Facebook-Konto einer Verstorbenen. Die Mutter wünscht Einblick. Die Betreiber des soziale Netzwerk sagen nein.
In dem Streit um das digitale Erbe hatte der BGH bereits im Juni 2018 entschieden, dass Facebook das digitale Erbe des Mädchens an die Eltern übergeben müsse. Facebook war indes der Auffassung, dem BGH-Urteil mit der Übergabe von rund 14 000 PDF-Seiten nachgekommen zu sein: „Wir fühlen mit der Familie. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir der Familie die Informationen des Kontos ihrer verstorbenen Tochter übermittelt, einschließlich aller Nachrichten, Fotos und Posts“, teilte das Unternehmen damals mit.
Konto des Mädchens war in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt worden
Die Eltern wandten sich aber erneut an ein Gericht, weil sie stattdessen auf das Facebook-Profil ihrer Tochter zugreifen wollten, um dort Hinweise zu finden, ob die 15-Jährige möglicherweise Suizid begangen hat.
Facebook hatte das aktive Konto des Teenagers nach dem Hinweis eines unbekannten Nutzers über den Tod des Mädchens in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt. Auch den Eltern war damit kein Zugang zu dem originalen Profil mehr möglich.
Ende 2012 betrieb Facebook über etwa 180.000 Server in zwei Rechenzentren in den USA. Nach Angaben von Facebook bearbeiten sie täglich etwa 500 Terabyte, die sich unter anderem aus 300 Millionen neuen Fotos speisen.[99]
Am 12. Juni 2013 eröffnete Facebook in Luleå in Schweden eine erste europäische Serverfarm. Die Wahl fiel auf die nordschwedische Stadt, um die Kosten für die Kühlung der Infrastruktur minimal zu halten.[100]
Seit Ende Oktober 2014 ist Facebook über eine eigene Adresse im Tor-Netzwerk erreichbar (https://facebookcorewwwi.onion/), um damit den Zugang für Menschen zu erleichtern in deren Ländern der Zugang zu Facebook durch Zensur erschwert wird.[101][102]
Facebook plant und betreibt derzeit mindestens 12 Rechenzentren. Drei befinden sich in Europa (Irland, Schweden, Dänemark). (Quelle: Wikipedia)