Gericht rät Mutter zu einem Vergleich mit Facebook über den digitalen Nachlass

Gericht rät Mutter von toter Tochter zu einem Vergleich mit Facebook über den digitalen Nachlass

-Berlin –

Muss Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen?

Im juristischen Streit um das virtuelle Erbe bei Facebook hat das Berliner Kammergericht am Dienstag, den 25.04.2017 eine Einigung beider Parteien angeregt.

Eltern erhoffen sich Informationen über Todesumstände

Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 unter bislang ungeklärten Umständen ums Leben gekommen war. Die Eltern erhoffen sich von den Chat-Nachrichten oder Chronik-Einträgen des in einen „Gedenkzustand“ versetzten Accounts Rückschlüsse auf die Todesumstände des Teenagers. Sie wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte

Facebook argumentiert unter anderem, dass von der Offenlegung von Nachrichten auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hätten – und dabei angenommen, dass die Inhalte privat bleiben. Die Richter schlugen vor, die Chatverläufe mit geschwärzten Namen an die Eltern herauszugeben. In welcher Art und Weise – etwa ausgedruckt oder als Datei – blieb zunächst offen. Die Klägerseite fürchtet aber, dass Facebook nicht nur Namen unkenntlich machen könnte, sondern auch relevante Textpassagen, die nach Ansicht des US-Konzerns Rückschlüsse auf die Personen zulassen.

Für den möglichen Vergleich setzte das Kammergericht eine Frist von zwei Wochen.

Sollte es bis dahin zu keiner Einigung kommen, wollen die Richter ihr Urteil am 30. Mai verkünden. In welche Richtung diese Entscheidung gehen würde, war noch völlig offen.

– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/26763536 ©2017

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