Nicht immer ist klar, welche Daten einer Person auf Geräten und im Internet vorhanden sind. Mittlerweile verbringt der normale Bürger viel Zeit am Computer. Er schreibt und empfängt E-Mails, ist in sozialen Netzwerken aktiv, speichert Daten bei einem Cloud-Dienst, bezahlt über eine Onlinebank und unterhält ein Konto bei einer Online-Partnerbörse.
Dass er sein Umfeld nicht umfassend über seine Aktivitäten im Internet informiert und auch seine Zugangsdaten zu den verschiedenen Onlinediensten nicht preisgibt, ist die Regel und sein gutes Recht. Leider denkt der Benutzer heutzutage kaum über seinen digitalen Nachlass nach. Auch fehlt häufig die passenden digitale Vorsorge.
In der Praxis wissen selbst die Angehörigen nicht alles, was ein Mensch im Netz tut. Müssen sie auch nicht. Schwierig wird es erst, wenn dieser Mensch stirbt. Seine Angehörigen und Erben stehen dann vor der Aufgabe, neben dem weltlichen auch das digitale Erbe abzuwickeln. Dass Angehörige und Erben in Zeiten von Patchwork-Familien und unkonventionellen Lebensläufen nicht immer identisch sind, verkompliziert die Sache noch zusätzlich.
Der digitale Nachlass ist genau so zu verwalten, wie der klassische Nachlass (sinngemäßes Zitat des Bundesgerichtshofes (BGH)).