BGH Verhandlungstermin über den Zugang von Erben auf das Konto eines verstorbenen Nutzers bei Facebook

Heute war der Verhandlungstermin beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, über den Zugang von Erben auf das Konto Ihrer verstorbenen Minderjährigen Tochter bei Facebook.

Der Sachverhalt:

Heute musste sich der BGH mit dem digitalen Nachlass einer verstorbenen 15-Jährigen befassen. Genauer gesagt um ihr Facebook-Konto. Das Mädchen starb im Jahr 2012 unter ungeklärten Umständen.
Die Mutter des Kindes verlangt von Facebook vollständigen Zugriff auf den Account des Mädchens. Die Klägerin versuchte, sich in das Benutzerkonto ihrer Tochter einzuloggen, um etwaige Hinweise über mögliche Absichten oder Motive für den Fall zu erhalten, dass es sich bei dem Tod des Mädchens um einen Suizid gehandelt hat. Dies war ihr jedoch nicht möglich, weil ein unbekannter Dritter das Konto inzwischen in den sog. Gedenkzustand versetzt hatte, womit ein Zugang auch mit den Nutzerdaten nicht mehr möglich ist. Die Inhalte des Kontos bleiben jedoch weiter bestehen. Facebook verweigert aber den Zugriff auf beispielsweise Chatnachrichten mit Hinweis auf das Fernmeldegeheimnis: Das soll auch die Rechte von Facebook-Kontakten des toten Mädchens schützen. Denn die tauschten private Nachrichten mit ihr aus in der Annahme, dass diese geheim bleiben.

Wie sehen die Gerichten den Fall?

In erster Instanz entschied das Landgericht Berlin bereits, dass Facebook der Mutter vollständigen Zugriff aufs Konto geben muss. In einem Berufungsverfahren im Mai 2017 wies das Kammergericht Berlin die Klage der Mutter aber ab, zugunsten von Facebook.

Warum ist das Interesse an diesem Fall so groß?

Das Verfahren zeigt ein Problem beim digitalen Nachlass in Deutschland: Zum einen gilt das Erbrecht, in vielen Fällen aber auch das Fernmeldegeheimnis. Während private Dokumente wie Briefe oder Tagebücher in der Regel an die Erben gehen, ist das bei digitalen Inhalten keine Selbstverständlichkeit. Meistens liegen E-Mails, Videos, Fotos oder Messenger-Protokolle nicht auf externen Datenträgern wie Festplatte oder Stick, sondern sind in einer Cloud abgelegt.

Das Urteil in diesem Fall wird endlich rechtliche Klarheit bringen, wem der digitale Nachlass eines Verstorbenen gehört.

Wie hat der BGH heute entschieden?

Das Urteil soll am 12. Juli 2018 verkündet werden.

Wir sind gespannt.

 

 

 

Post by Digitales Erbe

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