Dateneigentum – eine nicht klare Sache

Datenschutz und digitaler Nachlass

Datenschutz und IT Sicherheit. Notwendig beim digitalen Nachlass

Wem gehören die Daten?

Einführung

Mit diesem Beitrag schreiben wir über das Eigentum von Daten ( Dateneigentum ) bei IoT (internet of things) und vernetzte Autos. Auch im Hinblick auf den digitalen Nachlass muss dieses Thema genauer durchleuchtet werden.

Mit zur zunehmenden Digitalisierung der modernen Konsumgüter und Industrieprodukten, stellt sich auch die Frage, wem gehören die Daten, welche diese Güter und Produkte beispielsweise an den Hersteller senden.

Tatsache ist, dass eine immer größere Vernetzung stattfindet, die immer mehr Daten über das Verhalten eines Benutzers preisgeben. Selbstverständlich benötigen die Hersteller die „Rohdaten“, um Prozesse und  Produktion zusammen zuführen, mit dem (angeblichen) Ziel, eine bessere und zielgerichterte Dienstlesitung zu erbringen. Marketing ist auch heute noch ein wichtiger Baustein und Daten sind der Rohstoff des 21 Jahrhunderst.

Welche Daten werden übertragen

  • Automobilhersteller übertragen Daten über den Fahrzeugzustand, Standort und Fahrleistung.
  • Mobilfunkanbieter sammeln Daten über die Kommunikationsverbindungen und Inhaltsdaten von Smartphonebenutzern.
  • Spielhersteller speichern Daten über Standort und Spielabläufe und Verhalten von Spielern.
  • Menschen nutzen Google und dessen freie Angebote.
  • Windows 10 sendett standardmäßig etliche Benutzungsdaten an Microsoft.
  • Persönliche Daten dürfen zur Gefahrenabwehr z.B. an die USA übertragen werden (vgl. Entwurf „privacy shield“)

Um nur ein paar Beispiele zu nennen. Selbst der Fernseher funkt unterdessen, wenn er die Möglichkeit über WiFi hat, gerne seine Nutzungsdaten an den Hersteller, wie wir im Eigenversuchen feststellten.

Wissen ist Macht

Dieser Grundsatz gilt heute auch für Daten. Dieser viel zetierte Grundsatz von Francis Bacon ist immer noch aktuell. Wer die Information im 21 Jahrhunder hat, beherrscht den Markt der modernen Güter und Produkte.

Somit verwundert es nicht, dass die heutige Industrie geradezu eine bessesen Datensammelwut besitzt. Das Ziel der Unternhemen ist es, das Wissen über den Kunden zu erlangen, den Wettbewerb zu kennen und somit  Produktionssicherheit zu ermitteln. Daten sind ein Milliardengeschäft.

Recht an Daten und Dateneigentum

Es geht um das Recht der informationellen Selbstbestimmung, das geprüft werden muss. Häufig entstehen hier Kollsionen zwischem dem obigen Recht und der Praxis.

Oder vielleicht doch nicht?

Haben Sie schon einmal die Datenschutzrichtlinien von Google, Microsoft, Apple usw. gelesen. Die meisten willigen ein, ohne die Inhalte zu kennen und zu verstehen. In vielen AGBs erlauben Sie es den Firmen, dass diese Ihre Daten nutzen dürfen, weitergeben oder gar auf Ihre „Eigentumsrecht“ verzichten.

Für die Informationssammlung bei Mobilfunkt gelten vorrangig wirkende Rechte, die der Gesetzgeber fordert. Auch hier hat der Benutzer kaum eine Change entgegenzuwirken und das Dateneigentum an seinen Daten einfordert.

Aber wie sieht es in anderen Bereich aus?

Haben Sie z.B. beim Autokauf eingewilligt, dass Ihre Nutzungsdaten alle paar Minuten übertragen werden?

In der Regel nicht!

Hier überwiegt die informationelle Selbstbestimmung. Durch die Datensammlung kann der Hersteller u.a. feststellen, ob Sie ein sportlicher Fahrer sind. Diese Daten sind für Versichernug sehr wertvoll bei der Risikobwertung.

Übetragbarkeit der Daten auf Erben

Um alle Daten des Verstorbenen zu löschen, bedarf es einen erheblichen Aufwand.

Grundsätzlich erben die Hinterbliebenen die persönlichen Daten eines Verstorbenen. Auch kann es Ausnahmefälle  geben (z.B. Höchstpersönlichkeitsrecht).

Ferner besteht Diskussion, ob das Datenschutzgesetz bei Verstorben überhaupt gültig ist, da die Zielrichtung des Gesetzte für lebenden Personen ist und die Wirksamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes nach dem Tod i.d.R. endet.

Weiterhin ist unklar, ob es ein Dateneigentum für die Hinterbliebenen gibt, da in AGBs eingewilligt wurde und die Autos „anonymisiert“ Daten senden (Wer glaubt wird seelig).

Man sollte sich also vorsorglich überlegen, ob man die Daten nicht löschen lassen will. Ob man in jede AGB einwilligt und ob man seinen KFZ Hersteller nötigt, dass er die Option abschaltet. Zu Lebzeiten können Sie noch einiges ändern.

Eine Frage der digitalen Vorsorge, bis der Gesetzgeber die Themen endlich regelt.

Post by Digitales Erbe

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