Der digitale Nachlass: Was bleibt von uns im Netz?
In unserer heutigen Zeit verbringen wir immer mehr Stunden am Computer und im Internet. Ob beim Versenden von E-Mails, der Nutzung sozialer Netzwerke, beim Speichern von Daten in der Cloud oder beim Online-Banking – unser digitales Leben wächst stetig. Viele Menschen führen zudem Profile auf Plattformen wie Partnerbörsen oder nutzen eine Vielzahl an weiteren Online-Diensten.
Dabei ist es selbstverständlich, dass wir unser Umfeld nicht über jede dieser Aktivitäten informieren und unsere Zugangsdaten zu den verschiedenen Diensten für uns behalten. Das ist unser gutes Recht. Doch nur wenige Menschen machen sich Gedanken darüber, was mit all diesen Daten passiert, wenn sie nicht mehr da sind. Der digitale Nachlass und die entsprechende Vorsorge werden oft vernachlässigt.
In der Realität wissen selbst enge Angehörige nicht immer, welche digitalen Spuren jemand hinterlässt – und das müssen sie auch nicht. Kompliziert wird es jedoch, wenn eine Person verstirbt. Die Hinterbliebenen stehen dann vor der Herausforderung, neben dem physischen Erbe auch das digitale Erbe zu verwalten. Besonders in Zeiten von Patchwork-Familien und komplexen Lebensläufen wird die Situation oft noch schwieriger, da Angehörige und Erben nicht immer dieselben Personen sind.
Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) gilt: Der digitale Nachlass ist ebenso zu behandeln wie der herkömmliche Nachlass.