11. AGT-Fachtagung Hybrid – Praxisprobleme der Testamentsvollstreckung: Ein Event voller Innovationen und Praxiswissen

Am Freitag, den 7. Juni 2024 lud die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. zu ihrer 11. Fachtagung ein. In diesem Jahr erwartete die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein besonderes Highlight: Die Veranstaltung fand hybrid statt – sowohl vor Ort im Dorint Hotel in Potsdam als auch online per Livestream. Damit bot die AGT die Möglichkeit, wertvolle Einblicke und aktuelles Fachwissen bequem von jedem Ort aus zu erleben.

 

Ein Tag voller spannender Themen und hochkarätiger Referenten

 

RA Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht sowie Vorsitzender des AGT e.V., eröffnete die Veranstaltung um 9:30 Uhr mit einer Begrüßung und Einführung. Im Anschluss daran wurde um 9.45 Uhr die aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung vorgestellt und auf die neuesten Entwicklungen und Präzedenzfälle eingegangen.

Nach einer kurzen Pause referierte um 11.00 Uhr Rechtsanwältin Dr. Anke Warlich von der Foris AG aus Bonn über die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung in der Praxis des Testamentsvollstreckers. Dies bot wertvolle Einblicke, wie finanzielle Herausforderungen im Rahmen der Testamentsvollstreckung bewältigt werden können.

Geldsuchhund

Der Geldsuchhund Namaste von Frau Claudia Nüchter

Besonders praxisnah ging es um 11.30 Uhr weiter: Claudia Nüchter, tierschutzqualifizierte Hundetrainerin aus Mannheim, zeigte, wie mit Hilfe eines Geldsuchhundes im Nachlass verstecktes Bargeld aufgespürt werden kann. Dieser innovative Ansatz versprach spannende Einblicke in eine eher unbekannte, aber effektive Methode der Nachlassverwaltung.

KI erzeugtes Bild von Herrn Tom Braegelmann,

ANNERTON erzeugtes KI Bild von Herrn Tom Braegelmann

Nach der Mittagspause um 13.15 Uhr stand das Thema Künstliche Intelligenz (KI) im Mittelpunkt. Tom Braegelmann, LL.M., Attorney and Counsellor at Law (New York) von der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin erläuterte anhand von Praxisbeispielen die aktuelle Leistungsfähigkeit von KI. Um 14.15 Uhr beleuchtete RA Alexander Knauss von MEYER-KÖRING und Vorstandsmitglied der AGT die Chancen von KI in der gewerblichen Testamentsvollstreckung.

Digitales Erbe, Inhaber Armin Fimberger bei der 11. Fachtagung des AGT´s.

Digitales Erbe, Inhaber Armin Fimberger bei der 11. Fachtagung des AGT´s.

Digitales Erbe, Gründerin Marie-Theres Fimberger bei der 11- Fachtagung des AGT´s zum Thema Vor- und Nachsorge über den digitalen Nachlass.

Gründerin Marie-Theres Fimberger bei der 11- Fachtagung des AGT´s

Nach einer weiteren kurzen Pause um 14:45 Uhr ging es um 15:15 Uhr mit einem Vortrag von Armin und Marie-Theres Fimberger von DIGITALES ERBE FIMBERGER aus München weiter. Sie erläuterten, wie digitale Daten gefunden und für die Testamentsvollstreckung erschlossen werden können.

Den Abschluss der Fachtagung bildete um 16.15 Uhr Rechtsanwalt Christian Weiß von Wellensiek Rechtsanwälte aus Köln, der über die Haftung des Testamentsvollstreckers im Kontext des Datenschutzes referierte. Hier wurde deutlich, dass der Datenschutz auch in Nachlassangelegenheiten eine entscheidende Rolle spielt.

Zum Abschluss der Veranstaltung um 17.00 Uhr fasste Rechtsanwalt Eberhard Rott in seinem Schlusswort die wichtigsten Erkenntnisse des Tages zusammen.

Eine Fachtagung, die keine Wünsche offen ließ.

AGT-Fachtagung bot eine ausgewogene Mischung aus theoretischem Wissen und praktischer Anwendung, präsentiert von Experten auf ihrem Gebiet.

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