Digitaler Nachlass trifft Jura.

Die unweigerliche fortschreitende Digitalisierung und somit der digitale Nachlass hat die Juristenbranche erreicht. Zurückzuführen ist es sicherlich auch auf die aktuelle Urteilsverkündung zum Fall „Mutter klagt gegen Facebook“. Hinter dem digitalen Nachlass verbergen sich vielfältige Herausforderungen, die den Rechtsmarkt kräftig umkrempeln.

Rückblick!

Vor wenigen Tagen wurde in Berlin ein neues Urteil zum digitalen Nachlass verkündet. Die zweite Kammer hat das erste Urteil einkassiert und Facebook recht gegeben. Facebook muss das Konto nicht öffnen und den Eltern keinen Zugriff gewähren.

Beide Urteile zeigen das Dilemma mit dem Umgang des digitalen Nachlasses. Die erste Kammer sah es aus Sicht des Erben. Die zweite Kammer hat das Fernmeldegeheimnis in den Vordergrund gestellt und somit den Schutz von dritten Kommunikationspartnern.

Welche Sichtweise ist nun richtig?

Der Gesetzgeber hat zum Thema digitaler Nachlass bis heute noch keine Regelung getroffen. Es gibt keine Verordnungen oder Gesetze, welche das Thema klar Regeln.

Es gibt leider viele Kommentar, dass das aktuelle Urteil richtig sei.

Aber darf eine Mutter nicht erfahren, was ihre Tochter kurz vor ihrem Tod getan hat?

Darf man nicht die letzten Erinnerungen sichern und aufbewahren?

Wer dieses Urteil bejubelt, der hat keine Kinder oder ist eng verbunden mit seiner Familie.

Dennoch hat der Richter in gewisser Weise recht. Das Fernmeldegeheimnis von Dritten muss gewahrt werden.

Technische Lösung!

Facebook hätte dies aber technisch lösen können, indem die Kontakt- Chatpartner anonymisiert werden. Das kostet dem Konzern aber Geld und wird somit nicht umgesetzt.

Bedauerlicherweise gibt es hierzu keine rechtliche Anordnung. Der Gesetzgeber versäumt hier, dass das Thema in den nächsten Jahren immer brisanter wird.

Reichweite des Urteils.

Das Urteil lässt sich nur bedingt als Referenz verwenden. Es ist eine Einzelfallentscheidung.

Somit bleibt der digitale Nachlass Spielball für Juristen und ein immerwährender Disput zweier Lager, wenn keine Vorsorge getroffen wurde.

Vorsorge ist die derzeit rechtlich sauberste Lösung!

Digitale Vorsorge

Digitales Testament

Wer heute seinen Willen klar formuliert, was mit seinem digitalen Nachlass geschehen soll, der erspart seinen Hinterbliebenen viel Ärger, wie der Fall –Facebook- zeigt. Die digitale Vorsorge ist schon längst ein essenzieller Bestandteil der allgemeinen Vorsorge geworden.

Leider kümmern sich noch nicht viele Menschen um ihren digitalen Nachlass. Wir hören oftmals: „Nach mir die Sintflut“. Ertrinken werden die Erben – Hinterbliebenen. Will man das wirklich?

Sorgen Sie bitte vor!

Wir helfen Ihnen dabei.

Post by Digitales Erbe

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