Digitales Erbe – das schlummernde Vermögen
Digitales Erbe – das schlummernde Vermögen
Wer trauert, macht sich häufig keine Gedanken über den digitalen Nachlass.
Digitales Erbe – ein Begriff, der vielen Menschen unbekannt, aber heute enorm wichtig ist. Wir kennen das klassische Erbe wie Haus, Hof, Auto, Geld; aber was ist nun ein digitales Erbe?
Die Digitalisierung durchdringt unser Leben immer mehr. Doch nur wenige machen sich Gedanken darüber, was mit den digitalen Spuren ihres Lebens nach ihrem Tod passieren soll. Eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag der DEVK Versicherungen zeigt, dass von über 2.000 Befragten beinahe 1.960 Personen ihren digitalen Nachlass nicht geregelt haben. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir unser digitales Erbe verschenken – meist an bereits wohlhabende Firmen. PayPal selbst gab an, dass 150 Mio. auf PayPal-Konten eingezahlte Euro nicht mehr abgeholt werden, wie Bild Online schon 2014 recherchierte.
Was ist das digitale Erbe?
Als digitalen Nachlass bezeichnet man die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse eines Verstorbenen, die informationstechnische Systeme einschließlich seines gesamten digitalen Datenbestands betreffen.
Dazu gehören neben Verträgen mit Telekommunikationsdienstleistern auch Webseiten, E-Mail- und Social-Media-Accounts, PayPal-Guthaben, Cloud-Daten, auf Medien (beispielsweise USB-Stick) gespeicherte Daten, virtuelle Adressbücher, Softwarelizenzen, Bitcoin und vieles mehr. Tritt man das Erbe an, so übernimmt man alle Rechte und Pflichten. Auch im digitalen Bereich.
Was passiert mit den digitalen Daten?
Was passiert eigentlich mit den digitalen Daten auf Facebook oder Twitter, dem Zugang zu Homepages oder zu meinen Clouddaten nach meinem Tod? Eine gute Frage. Die Hinterbliebenen erben zwar diese Daten, aber haben sie auch alle Zugänge zum digitalen Nachlass? Woher sollen sie wissen, welche Daten wo liegen? Haben sie die Passwörter zu den verschiedenen Cloud-Diensten, Smartphones, Computern, Konten und Aktiendepots?
Meist leider nein. Der Verstorbene bleibt als digitaler Zombie erhalten. Alle Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen und die Erben müssen weiterzahlen. Die Facebookseite existiert weiter, ohne dass man darauf Einfluss nehmen kann. Fotos, die die Erben gerne gehabt hätten, liegen verschlüsselt auf Festplatten oder in Clouds. Das ist ein echtes Problem und schmerzt die Hinterbliebenen.
Vielleicht werden Geräte des Verstorbenen verkauft oder entsorgt und die Daten tauchen später im Internet auf, da keine fachmännische Lösung durchgeführt wurde. Die Käufer freuen sich auch, da sie Softwarelizenzen und evtl. Bitcoin-Wallets erhalten, die den Wert des Kaufpreises weit überschreiten. Computerversierte Käufer können häufig auch Zugangsdaten herausfinden und die Zugänge nutzen.
Es geht nicht nur ums Löschen!
Es gibt Firmen, die mit Bestattern und Versicherungen in ganz Deutschland zusammenarbeiten. Hier muss man deutlich die Leistungen unterscheiden und gezielt auswählen. So gibt es Unternehmen, welche Konten und Daten löschen. Sie bieten einen digitalen Abmeldeservice an.
Das Löschen ist das eine, das Bewahren das andere. 95 % der Befragten gaben an, dass ihre elektronischen Lebenswerke, Bilder und Videos erhalten bleiben sollen. Sie wurden mit viel Herzblut, Kosten und Zeitaufwand erstellt und sind unter anderem wunderschöne Momente der Erinnerung. Somit ist es mit Abmelden und Löschen nicht getan. Auch alle Hinweise auf internationale Konten gehen verloren, wenn man gedankenlos löscht. Einfaches Löschen wird also der Komplexität des Problems nicht gerecht.
Ist das digitale Erbe geklärt?
Gesetzlich gibt es keine eindeutige Klärung. Vorsorge zu Lebzeiten ist enorm wichtig. Man kann bei einigen Internetdienstanbietern einen digitalen Nachlassverwalter im Vorfeld bestimmen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht zu verfassen, worin der digitale Nachlass geregelt wird.
Es gibt eine Anzahl von Dienstleistern, die beim Abfassen Hilfestellung bieten, und die auch Hinterbliebenen zur Seite stehen, wenn diese sich vor der Aufgabe sehen, das digitale Erbe anzutreten und im Sinne des Verstorbenen zu verwalten.
Und somit stellen wir am Ende die Frage: Haben Sie Ihr digitales Erbe eigentlich schon geregelt?
HALLO – Mittwoch, 16. August 2017 – 33. Woche