Facebook schafft neue Funktionen zur Verwaltung des digitalen Nachlasses.
Keine Geburtstagserinnerungen mehr
Facebook ändert Umgang mit Profilen Verstorbener
Die Nachlasskontakte verstorbener Facebook-Nutzer bekommen mehr Rechte. Außerdem sollen Hinterbliebene keine Geburtstagserinnerungen und andere unpassenden Benachrichtigungen mehr erhalten.
Facebook will den Umgang mit Profilen von Verstorbenen verbessern. Zwar wird auch in Zukunft niemand Zugriff auf deren private Nachrichten bekommen, obwohl der Bundesgerichtshof etwas anderes entschieden hat.
Aber in einem neuen Profilbereich, der im Englischen „Tributes“ heißt, können Freunde und Verwandte den Verstorbenen gedenken, wie Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg bekannt gab. Verwalten darf diesen Bereich nur jener Mensch, den der Profilbesitzer zu Lebzeiten als Nachlasskontakt angegeben hat.
Dieser Nachlasskontakt konnte schon bisher das Profilfoto und das Hintergrundbild ändern sowie einen Eintrag oben auf die Seite setzen. Nun kann er auch die Beiträge in den Tributes verwalten und etwa einstellen, wer sie sehen darf.
Nutzer können auch Profillöschung im Todesfall festlegen
Außerdem verspricht Sandberg, dass Freunde nicht länger Geburtstagserinnerungen und ähnlich unpassende Nachrichten erhalten sollen, wenn die betreffende Person verstorben ist und Facebook das Profil in den Gedenkzustand versetzt hat.
Maschinelles Lernen solle helfen, solche schmerzhaften Situationen zu vermeiden. Man wolle dabei jedenfalls besser werden als bisher, schreibt Sandberg. In der Vergangenheit hat Facebook seine Nutzer zum Teil ermuntert, Verstorbene zu Partys einzuladen.
Einen Nachlasskontakt können bislang nur volljährige Facebook-Nutzer festlegen, unter Allgemeine Kontoeinstellungen – Konto verwalten. Alternativ können sie dort bestimmen, dass das eigene Konto im Todesfall gelöscht werden soll. Auch „nachgewiesene, unmittelbare Familienangehörige“ können die Löschung des Kontos eines Verstorbenen beantragen. Ab sofort können Eltern zudem beantragen, nach dem Tod ihres minderjährigen Kindes zu dessen Nachlasskontakten zu werden. Mehr zum Thema findet sich hier direkt bei Facebook.
Quelle: Spiegel