ARD – In W wie Wissen – Was passiert mit unserem „digitalen Ich“ nach dem Tod?

Was passiert mit unserem „digitalen Ich“ nach dem Tod?

Catharina Wilhelm trauert um die verlorenene E-Mail Korrespondenz ihres Vaters.
Ein Teil unseres Lebens verschiebt sich immer mehr in die Welt des Internets. Was aber passiert mit unserem „digitalen Ich“, wenn wir mal nicht mehr sind? Bislang macht sich kaum jemand darüber Gedanken. Genau das stellt Angehörige vor Probleme. Zum Beispiel Catharina Wilhelm, die Tochter des Komponisten Rolf Wilhelm: Sie wollte wichtige Inhalte aus dem E-Mail Konto ihres verstorbenen Vaters für die Nachwelt erhalten.

Doch als sie sein Konto nach zehn Monaten öffnen wollte, waren sämtliche Inhalte verschwunden. Sie hatte die Geschäftsbedingungen nicht gelesen. Sonst hätte sie gewusst, dass das E-Mail Konto nach einem halben Jahr Inaktivität gelöscht wird.

Ein Fall für die Datenforensik

Passwörter und Dokumente Verstorbener finden – ein typischer Fall für den Datenforensiker Armin Fimberger. | Bild: BR/Beitragsbild
In ihrer Not wendet sie sich an eine Münchner Firma, die sich auf das Aufspüren und Sichern von Daten und Dokumenten spezialisiert hat. Ihr Geschäftsführer ist der Datenforensiker Armin Fimberger. Meist kommen die Erben zu ihm, weil sie die Passwörter der Verstorbenen nicht kennen und auch keinen Überblick darüber haben, wo der Verstorbene überall im Netz aktiv war – also welche Konten, Abos oder Versicherungen er hatte oder welche Clouds er genutzt hat. Manchmal geht es dabei um viel Geld, das noch auf einem PayPal Konto liegt, manchmal um ideelle Werte, wie Fotos in einer Cloud, die an den Verstorbenen erinnern. Es geht aber auch um Verträge, für die die Erben nun zuständig sind und die weiterlaufen, wenn sie nicht gekündigt werden.

Das Hauptproblem sieht Armin Fimberger darin, dass Verträge und andere Dokumente nicht mehr, wie früher ausgedruckt und in einem Aktenordner verwahrt werden. Stattdessen liegen sie auf einem externen Server. Fehlt dann eine Sicherheitskopie auf der eigenen Festplatte oder einem anderen privaten Datenträger sind die Probleme programmiert, so wie bei Catharina Wilhelm. Denn die Rechtslage passt sich erst langsam der Digitalisierung an.

Das wegweisende BGH-Urteil

Die Richter des Bundesgerichtshofes haben in einem Grundsatzurteil entschieden.
Ein großer Schritt in diese Richtung ist das sogenannte Facebook-Urteil Juli 2018. Der soziale Netzwerk Anbieter hatte zuvor – unter Berufung auf das Post- und Telekommunikationsgeheimnis – Erben den Zugang zu den Konten Verstorbener strikt verwehrt. Die Richter des Bundesgerichtshofes haben aber in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das digitale Erbe künftig dem analogen gleichzusetzen ist, also die Inhalte von Internetkonten genauso vererbt werden, wie früher die Liebesbriefe, etwa der Eltern.

Mit diesem Urteil wird es allerdings künftig auch schwieriger, Erben etwas zu verheimlichen. Wer das möchte, sollte auf jeden Fall vorsorgen. Etwa in Form einer postmortalen Vollmacht an einen Freund, der alles löscht, was auch nach dem Tod ein Geheimnis bleiben soll.

Autorin Sabine Frühbuss (BR)

 

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Stand: 24.08.2018 15:21 Uhr

Quelle: ARD W wie Wissen 

Hier der Film:

Post by Digitales Erbe

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