DSGVO – Wenn die Behörden dem Recht nicht nachkommen…

DSGVO – Wenn die Behörden dem Recht nicht nachkommet

Vielen dürfte es wohl schon bekannt sein: es gibt seit zirka 6 Monaten ein neues Datenschutzgesetz!

Meiner Meinung nach ergibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehr viel Sinn, wie ich bereits in veröffentlichten Artikeln erläuterte.

Die europäische Union hat eine Verordnung erlassen, die seit dem 25.05.2018 in allen EU-Mitgliedsländern umgesetzt werden sollte.

Ebenso wussten die Mitgliedsländer bereits vor Jahren, was sie in Zukunft erwartet und welche Auswirkungen die neuenRegelungen haben werden.

Bei meiner Reise nach Griechenland musste ich beispielsweise feststellen, dass man dort die DSGVO erst bis zum Ende des Jahres umsetzen will. Ähnliches habe ich aus Italien und anderen Ländern gehört. 

Nun glauben viele Bundesbürger, dass Deutschland bereits alle Regelungen pflichtbewusst umgesetzt hat und die Behörden vorbildlich an deren Umsetzungen und Einhaltungen arbeiteten und arbeiten.

 Leider muss ich Sie enttäuschen. Auch Deutschland ist hier im Hintertreffen, wie bei vielen Dingen, welche die Digitalisierung betreffen. Wenigstens haben wir es jetzt geschafft, dass wir eine Ministerin haben, die solche Dinge vortreiben sollte. Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Kommen wir wieder zum Thema DSGVO und Deutschland:

Wie komme ich zu so einer Meinung?

Aus meiner beruflichen Tätigkeit heraus ist es unabdingbar, dass man mit den deutschen Aufsichtsbehörden für Datenschutz in Kontakt kommt.

Um das Dilemma zu beschreiben, werde ich Ihnen Schritt für Schritt ein Beispiel darlegen:

Anfang Juni 2018 schrieben wir die bayrische Aufsichtsbehörde bzgl. eines Falles an und erhielten drei Wochen später ein Aktenzeichen und einen Hinweis, dass man den Fall an die Hamburger Kollegen weitergeleitet habe. Der Grund sei, dass diese Aufsichtsbehörde für den Fall zuständig ist.

Wie auch immer, wurde die Beschwerde Anfang Juli an die Kollegen in Hamburg übergeben.

Den gesamten Juli hörten wir nichts mehr und fragten Mitte August nach, beziehungsweise wollten nachfragen. Telefonisch war es unmöglich, dass wird jemanden erreichten. Als sich dann doch jemand bemühte den Hörer abzunehmen, merkten wir am Tonfall, dass wir eher unerwünscht sind. Die Dame meldete sich mit „Ja…“, „was wollen Sie…“, „wir sind unterbesetzt…“ und „der Fall ist nicht bekannt“. Diese Aussagen verblüfften uns, da wir von den bayrischen Behörden erfuhren, dass der Fall bereits vor etliche Wochen weitergeleitet wurde. 

Da es telefonisch ein steiniger Weg ist, die notwendigen Auskünfte zu erhalten, schrieben wir die Hamburger Behörde mehrfach per E-Mail an, weil wir auf die ersten E-Mails keine Resonanz bekamen. Erst mit der Androhung, dass man sich an den Behördenleiter wenden würde, kam eine Antwort zurück (Anfang September 2018). Auch diese Rückmeldung überraschte uns. Man teilte uns mit, dass „der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub sei…“ und wir uns bitte in Geduld üben sollen. Natürlich hatten wir hierfür Verständnis und warteten.

Nach 4 weiteren Wochen der Stille, wollten wir nicht mehr warten und schrieben erneut eine Nachricht an die Behörde. Bei der Antwort wussten wir nicht, ob wir weinen oder lachen sollten.

Man teilte uns Mitte Oktober 2018 freundlich mit, dass

Keine Aktenzeichen existieren 
Keine Mitarbeiter bzgl. der Bearbeitung von Einzelfällen verfügbar seien
Die Behörde unterbesetzt ist
Keine weiteren Mitteilungen mehr zu schreiben

 Wir hatten wenigsten die Erwartung, dass man uns einen Termin nennen würde oder uns informiert, ob alle Fakten vorliegen oder vielleicht noch etwas fehlt, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Sogar im Grundgesetz ist die Hilfe von Behörden verankert.

Der Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert allen Menschen das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden.

Weiterhin konkretisiert der Art. 52 Abs. 4 DSGVO, dass u.a. eine ausreichende personelle Verfügbarkeit vorhanden sein muss.

 Mich beschäftigt das Thema sehr und es erweckt in mir den Eindruck, dass auch in Deutschland das Thema „Datenschutz“ nicht ernstgenommen wird. 

Geht es um höhere Bußgelder, dann wird wohl nicht gezögert, da man diese als Einnahmen verbuchen kann.

Man tritt die Rechte der Bürger mit Füßen und lässt sie im Regen stehen. 

Behörden – so meine Meinung – verstoßen wissentlich gegen gesetzliche Vorgaben! 

 

Wie weit sind wir noch von einem Bananenstaat entfernt?

Post by Digitales Erbe

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