US-Regierung versucht erneut Zugriff auf EU Rechenzentren

Im Sommer dieses Jahres legte ein US Gericht fest, dass US Behörden keinen Zugriff auf Daten von US-Firmen erhalten, wenn diese in einem europäischen Rechenzentrum gespeichert werden. Es sei den dort ansässigen Behörden und deren Regelungen unterworfen (im Vergleich mit 14-2985-2016-07-14). Das Gericht urteilte damals, dass US-Behörden Microsoft nicht dazu zwingen können, Nutzerdaten aus einem europäischen Rechenzentrum herauszugeben.

Es gilt der Datenschutz des jeweiligen Landes

Das Gerichtsgebäude des Second Circuit in den USA.

Das Thurgood Marshall Courthouse (NY) ist der Hauptsitz des Second Circuit (Gerichtsgebäude). Bild wikipedia- americasroof – CC BY-SA 3.0

Da das Urteil (14-2985-2016-07-14) von einem  US-Bundesberufungsgericht ausgesprochen wurde, gibt es keine Instanz, die das Urteil erstmal revidieren könnte.

Fazit des Urteils: Es handle sich um eine exterritoriale Angelegenheit, die örtlich zuständige Behörden entscheiden müssten und deren Gerichsbahrkeit und rechtlichen Regelungen untersteht.

US-Regierung aktzeptiert es nicht

Die findige US Regierung hat aber einen Möglihckeit gefunden, dass man das Urteil selbst nochmals auf dem Prüfstand stelle, wenn u.a. ein Verfahrensfehler o.ä. gemacht wurde. Weiterhin könnten Sie das Urteil vor dem Supreme Court (Oberster Gerichtshof)  anfechten, wenn sie genügend Richter an diesem Gericht finden, die dem zustimmen.

Auswirkungen auf den digitalen Nachlass

Immer mehr US-Amerikanische Firmen überlegen, ob Sie nicht ein Rechenzentrum im Europa aufbauen. Microsoft hat diese bereits getan.  Auch Apple überlegt, ob Sie diesen Schritt gehen wollen.

Da nun das Gericht klar bestimmte, dass die Regelungen des jeweiligen Landes gelten.

Für die Suche nach dem digitalen Nachlass ist das von imenser Wichtigkeit. Dem Beispiel Microsoft folgend, wäre dann deutsches Recht auf Rechenzentren in Deutschland anwendbar. Microsoft baut(e) gerade zwei Rechenzentren in Deutschland auf. Somit wäre der Zugang zu Daten von Verstorbenen u.a. auf Clouddaten leichter zu regeln. Wir können nur hoffen, dass alle großen „Player“ (Facebook, Google, Samsung usw.) ihre Rechenzentren in die EU zieht. Somit wäre dann die europäsche Datenschutzverordung anwendbar, was der Regelung des digitalen Nachlasses wohl erleichtern würde.

Endlich könnte man EU-Recht oder gar deutsches Recht bei der Herausgabe von Daten anwenden.

 

Post by Digitales Erbe

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