Herausgabe von Kennwörtern

digitaler Nachlass und Dokumentensafe

Der Dokumentensafe soll ein sicherer Aufbewahrungsort sein. Die Entwicklung eines Datensafes ist deutlich mehr als nur ein Kennwortmanager.

Pflicht zur Offenlegung von Kennwörtern?

Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen hat das Bundesjustizministerium erläutert, mit welchen gesetzlichen Mitteln der Kampf gegen Rechtsextremismus und anderen bösartigen Dingen künftig unterstützt werden soll. Hierzu gibt es einen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität (Stand Dez. 2019). Es ist bislang ein Entwurf. Änderungen sind möglich. Jedoch gilt: Holzaugen sei wachsam.

Das erklärte Ziel sei, dass man eine effizente Strafverfolgung gegen die Radikalisierung des Internetnet bzw. dessen Inhalte ereichen will. Dagegen ist erstmal nichts einzuwenden und ist zu unterstützen.

Dennoch sollte man die Forderungen genauer lesen, denn es gibt Punkte, die man kritisch bewerten sollte, besonders wenn jemand seine Kennwörter beispielsweise bei einem Internetdienstleister ablegt.

Grundsätzlich soll das Strafrecht verschärft werden, wenn erstens Androhungen/Beleidungen ausgesprochen werden und zweitens man diesen zustimmt (z.B. „…das finde ich auch…“).  Die Wirkung soll erweiterte werden auf zukünftige Ereignisse.

Hier haben wir die erste Gradwanderung zwischen Meinungsfreiheit und dem Gesetzentwurf.

Prüfe die Inhalte!

Eine Herausforderung für Blogger und andere, welche Ihre Meinung gerne im Internet publizieren.

Sakkasmus und Ironie sollte zukünftig als solcher/solche erkennbar sein. Anmerkungen und Kommentar, müssen sorgfältig geschrieben werden.

In einer Demokratie gilt aber, dass jeder seine Meinung äußern darf und man sich mit den verschiedensten Meinungen auch auseinander setzen sollte.

Manchmal muss man einen Kompromiss schliessen, aktzeptieren und finden sowie ggf. andere Meinungen gelten lassen.

Dennoch gilt, dass dieses Prinzip der demokratischen Auseinandersetzung nur funktioniert, wenn wir uns zu unserer Meinung bekennen und nicht hinter der (scheinbaren) Anonymität im Internet verstecken, um sinnfreie Kommentare von uns geben. Damit die kommenden Strafrechtsverschärfung zur Anwendung kommt, ist es u.a. notwendig, dass die Provider/Dienstleister „Ross und Reiter“ hinter einem Kommentar bekannt geben und ggf. Zugangsdaten zur Verfügung stellen müssen.

Die Herausgabe von Kennwörtern, wird bald zur Pflicht für Internetprovider?

Herausgabe von Passwörtern bzw. Zugangsdaten!

Ein kritischer Punkt ist, die Herausgabe von Kennwörtern von Dienstanbietern auf Anfrage von Behörden. Legt man seine Kennwörter in einen Datentresor ab, so kann es sein, dass der Dienstleister, ohne Ihr Kenntnisnahme und Zustimmung, alle benutzerbezogenen Kennwörter erhält. Will man das?

Auch wenn nur ein flüchtiger, ggf. mutmaßlich strafrechtlich relevanter Kommentar abgegeben wurde, dessen man sich nicht einmal bewußt war?

Legitimiert dieser Umstand, dass Behörden die Zugangsdaten von uns erhalten? Muss der Provider in Zukunft eine Hintertür für die exekutiven Staatsvertreter offen halten, damit er die neuen Forderungen erfüllen kann. Darf noch verschlüsselt werden? Sind meine Daten sicher in einem Online-Kennwortmamanger gespeichert?

Allen Unkenrufen zum trotz, wir sind nicht grundsätzlich gegen die Verwaltung von Zugangsdaten im Internet, aber der Benutzer muss sich dem Risiko bewußt sein, welches er eingeht, wenn er zu solchen Dienstleistungen greift. Nicht nur, dass die Portale in schöner Regelmäßigkeit gehackt werden, sondern nun auch die Zugangsdaten ggf. offen legen müssen.

Deshalb sind wir Befürworter, dass die Kennwörter bei Ihnen bleiben. Sicher verwahrt und nicht online abgelegt.

Mit unserem patentierten DLH-Stick bleiben alle wichtigen Daten in Ihrem Einflussbereich.

Einem Dritten werden keine Zugangsdaten offengelegt und sind durch das Patent besonders geschützt.

Denken Sie bitte darüber nach.

Post by Digitales Erbe

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